Wohnen in Koblenz

Zuhause in einer Stadt mit Geschichte und Zukunft

Koblenz verbindet hohe Lebensqualität mit einer attraktiven Lage am Zusammenfluss von Rhein und Mosel. Die Stadt bietet eine lebendige Altstadt, zahlreiche Freizeitmöglichkeiten am Wasser sowie eine gute Infrastruktur mit kurzen Wegen zu Einkauf, Bildung und Nahverkehr.

Unsere Wohnungen liegen in verschiedenen Stadtteilen von zentral bis ruhig gelegen und bieten ein passendes Zuhause für unterschiedliche Lebenssituationen. So entsteht modernes Wohnen in einer Stadt mit Geschichte, Natur und Zukunftsperspektive.

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Ihr Weg zur passenden Wohnung

Bei der Wohnungsvermittlung setzen wir auf eine digitale Lösung von ImmoMio. Mit diesem Portal wird der Vermietungsprozess schneller, sicherer und transparenter für Sie.

Die Registrierungsmöglichkeit zur Suche einer Wohnung oder eines Stellplatzes / einer Garage ist unverbindlich, d.h. wir verpflichten uns damit nicht zur Vermietung einer Wohnung oder eines Stellplatzes / einer Garage.

Bitte berücksichtigen Sie, dass aus technischen Gründen nur das lateinische Schriftsystem verarbeitet werden kann. Kein Kyrillisch, Arabisch etc. Alle weiteren Schriftsysteme können leider nicht berücksichtigt werden.

Anleitung zur Profileinrichtung

FAQ

Nach welchen Kriterien und Richtlinien vermietet die Koblenzer WohnBau ihre Wohnungen?

Unsere Wohnungen sollen einer breiten Schicht von Interessenten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll eine gute Vermietungsquantität und -qualität erzielt werden. Generell beabsichtigt die Koblenzer Wohnbau den Abschluss langfristiger Mietverhältnisse.

  • Die Brutto-Warmmiete sollte einen Anteil von 40% des Netto-Haushaltseinkommens nicht übersteigen.
  • Die Anzahl der zum Haushalt des neuen Mieters gehörenden Personen sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnung (sowohl Zimmeranzahl als auch m²-Wohnfläche) stehen.
  • Bei einem Wohnungstausch sind die Notwendigkeit, z.B. altersbedingte Gründe, soziale Aspekte, Überlagerung etc., sowie auch wirtschaftliche Aspekte von Seiten der Koblenzer WohnBau zu prüfen. Das derzeitige Mietverhältnis darf nicht belastet sein; in jedem Fall muss immer eine Vorbesichtigung der aktuellen Wohnung stattfinden.
  • Bei öffentlich gefördertem Wohnraum erfolgt die Belegung der Wohnung entsprechend der Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes bzw. der Wohnraumförderungsbestimmungen. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch die Vorlage des jeweils benötigten Wohnberechtigungsscheins (WBS) gewährleistet.
  • Die Koblenzer WohnBau stellt für die Vergabeprozesse zentrale Tools zur Verfügung (insb. Immomio), die eine rechtskonforme Vergabe in Bezug auf Datenschutz und Antidiskriminierungsregeln sicherstellen sollen.
  • Eine Kontaktaufnahme nach der Bewerbung ist nicht notwendig. Den aktuellen Bewerbungsstand können Sie jederzeit über Ihr Immomio-Konto abrufen.
  • Grundsätzlich sind, neben den oben aufgeführten Punkten, auch die weichen Faktoren zu berücksichtigen. Eine intakte Hausgemeinschaft ist der beste Garant für zufriedene Mietparteien. Daher ist bei der Belegung von Wohnungen darauf zu achten, bestehende Hausgemeinschaften stabil zu halten bzw. zu stabilisieren.

Zuwendungen, Beeinflussungen oder Drohungen an unsere Mitarbeiter führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Wo hat die Koblenzer WohnBau überall Wohnungen?

Der Bestand der Koblenzer Wohnbau beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Koblenz. Dort betreuen wir Wohnungen in 22 der Koblenzer Stadtteile.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Übersicht: (Link auf eigene Website bzgl. der Stadtteile)

Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Koblenz. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Amt 61.3, Sachgebiet Wohnungsbauförderung, Bahnhofstr. 47, Koblenz unter Tel. 0261 / 129 3470 und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Halten Sie alle unterlagen bitte bereit:

  • Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung)
  • Rentenbescheid
  • Leistungsbescheid des Jobcenters oder Grundsicherung 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.koblenz.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:64900:ANLR-VLR/wohnberechtigungsschein-beantragen/

Was muss ich bei der Installation eines Balkonkraftwerks beachten?

Die Koblenzer Wohnbau spricht sich für den Einsatz erneuerbaren Energien aus und möchte Ihren Mieterinnen und Mietern auch die Verwendung von Balkonkraftwerken ermöglichen.

die Genehmigung ist zum Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner an gewisse Voraussetzungen hinsichtlich der Art und Weise und der Ortes der Montage gebunden, um Personenschäden und Schäden am Objekt abzuwenden. 

Wir bitten Sie vor Montage einer solchen Anlage Kontakt mit Ihrer zuständigen Verwalterin oder Ihrem zuständigen Verwalter aufzunehmen. Gerne lassen wir Ihnen im Nachgang alle weiteren Informationen zukommen.

Auskunft über die Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen für Ihre Mietwohnung finden Sie auf den an Sie gerichteten Anschreiben sowie auf unserer Website unter Ansprechpartner