Wohnen in Koblenz
Zuhause in einer Stadt mit Geschichte und Zukunft
Koblenz verbindet hohe Lebensqualität mit einer attraktiven Lage am Zusammenfluss von Rhein und Mosel. Die Stadt bietet eine lebendige Altstadt, zahlreiche Freizeitmöglichkeiten am Wasser sowie eine gute Infrastruktur mit kurzen Wegen zu Einkauf, Bildung und Nahverkehr.
Unsere Wohnungen liegen in verschiedenen Stadtteilen von zentral bis ruhig gelegen und bieten ein passendes Zuhause für unterschiedliche Lebenssituationen. So entsteht modernes Wohnen in einer Stadt mit Geschichte, Natur und Zukunftsperspektive.
Nach welchen Kriterien und Richtlinien vermietet die Koblenzer Wohnbau ihre Wohnungen?
Wir, von der Koblenzer Wohnbau möchten unsere Wohnungen einer breiten Schicht von Interessenten zur Verfügung stellen. Gleichzeitig soll eine gute Vermietungsquantität und -qualität erzielt werden. Generell beabsichtigen wir den Abschluss langfristiger Mietverhältnisse. Die Brutto-Warmmiete sollte einen Anteil von 40% des Netto-Haushaltseinkommens nicht übersteigen. Die Anzahl der zum Haushalt des neuen Mieters gehörenden Personen sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnung stehen, sowohl hinsichtlich der Zimmeranzahl als auch der Quadratmeteranzahl. Bei einem Wohnungstausch sind die Notwendigkeit, beispielsweise altersbedingte Gründe, soziale Aspekte oder Überbelegung, sowie wirtschaftliche Aspekte von Seiten der Koblenzer WohnBau zu prüfen. Das derzeitige Mietverhältnis darf dabei nicht belastet sein und in jedem Fall muss zuvor eine Vorbesichtigung der aktuellen Wohnung stattfinden.
Bei öffentlich gefördertem Wohnraum erfolgt die Belegung der Wohnung entsprechend den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes beziehungsweise der Wohnraumförderbestimmungen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die Vorlage des jeweils benötigten Wohnberechtigungsscheins (WBS) gewährleistet. Für die Vergabeprozesse stellen wir zentrale Tools, insbesondere Immomio, zur Verfügung, eine rechtskonforme Vergabe im Hinblick auf Datenschutz und Antidiskriminierungsregeln sicherstellen sollen. Eine Kontaktaufnahme nach der Bewerbung ist nicht notwendig, da der aktuelle Bewerbungsstand jederzeit über das Immomio-Konto abgerufen werden kann.
Grundsätzlich sind neben den oben aufgeführten Punkten auch die weichen Faktoren zu berücksichtigen.Eine intakte Hausgemeinschaft ist die beste Garantie für zufriedene Mietparteien. Daher achten wir bei der Belegung von Wohnungen darauf, bestehende Hausgemeinschaften stabil zu halten beziehungsweise zu stabilisieren.
ACHTUNG
Zuwendungen, Beeinflussungen oder Drohungen gegenüber unseren Mitarbeitenden führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
FAQ
Der Bestand der Koblenzer Wohnbau beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Koblenz. Dort betreuen wir Wohnungen in 22 der Koblenzer Stadtteile.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Übersicht: (Link auf eigene Website bzgl. der Stadtteile)
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Koblenz. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Amt 61.3, Sachgebiet Wohnungsbauförderung, Bahnhofstr. 47, Koblenz unter Tel. 0261 / 129 3470 und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Halten Sie alle unterlagen bitte bereit:
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung)
- Rentenbescheid
- Leistungsbescheid des Jobcenters oder Grundsicherung
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.koblenz.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:64900:ANLR-VLR/wohnberechtigungsschein-beantragen/
Die Koblenzer Wohnbau spricht sich für den Einsatz erneuerbaren Energien aus und möchte Ihren Mieterinnen und Mietern auch die Verwendung von Balkonkraftwerken ermöglichen.
die Genehmigung ist zum Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner an gewisse Voraussetzungen hinsichtlich der Art und Weise und der Ortes der Montage gebunden, um Personenschäden und Schäden am Objekt abzuwenden.
Wir bitten Sie vor Montage einer solchen Anlage Kontakt mit Ihrer zuständigen Verwalterin oder Ihrem zuständigen Verwalter aufzunehmen. Gerne lassen wir Ihnen im Nachgang alle weiteren Informationen zukommen.
Auskunft über die Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen für Ihre Mietwohnung finden Sie auf den an Sie gerichteten Anschreiben sowie auf unserer Website unter Ansprechpartner