
Bei Räumung einer Wohnung ist folgendes zu beachten:
- Alle vom Mieter verursachten Schäden sind zu beseitigen. Hierzu gehören insbesondere Schäden an Wänden, Türen, Fenstern, Fußböden und Einrichtungsgegenständen.
- Falls vertraglich vereinbart, sind sämtliche Schönheitsreparaturen auszuführen.
- Sämtliche Fußböden sind gründlich zu reinigen. Besenreinigung genügt nicht. Selbstverlegte oder vom Vormieter übernommene Teppichböden sind zu entfernen, die Klebstoffe restlos zu beseitigen und die Fußbodenleisten wieder ordnungsgemäß anzubringen. Sofern für nachträglich verlegte Teppichböden die Türblätter gekürzt worden sind, müssen diese erneuert werden.
- Fenster, Türen und Heizkörper sind gründlich zu reinigen