Viele Anliegen lassen sich telefonisch/ mündlich erledigen; einiges geht jedoch nur schwarz auf weiß. Es gibt Angelegenheiten, die meist aus rechtlichen Gründen schriftlich geregelt werden müssen. Hierzu zählen folgende Fälle:
Mietvertrag und Mietvertragskündigung
Für Mietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, sieht das deutsche Mietrecht die Schriftform vor. Der Mietvertrag ist von allen Vertragspartnern zu unterschreiben.
Ebenso ist die Kündigung des Mietvertrages nur in schriftlicher Form gültig. Bitte reichen Sie uns eine von allen Vertragspartnern unterschriebene Kündigung ein. Sollte eine Unterschrift fehlen, können wir die Kündigung leider nicht akzeptieren.
Vertragsänderung
Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen, müssen zwecks Beweispflicht schriftlich eingereicht werden.
Zum Beispiel: Namensänderungen von Vertragspartnern, Familienzuwachs.
Bankverbindung
Ändert sich Ihre Bankverbindung, so teilen Sie uns dies bitte ebenfalls schriftlich mit.
Der WBS = Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug von Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert sind.
Die Kriterien für die Erteilung eines WBS sind sehr umfangreich. Eine maßgebliche Rolle spielt die Höhe des Haushaltseinkommens. Den WBS können Sie bei der Stadtverwaltung Koblenz, Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung stellen. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Telefonnummer: 0261-129 3470.
So lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören, dürfen kleine Haustiere wie Vögel, Meerschweinchen, Hasen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden.
Bei Hunden und Katzen behält sich die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern.
Eine Mieterin ärgert sich, weil ihr Nachbar jede Nacht duscht. Doch der Nachbar, muss sich abends nach der Arbeit reinigen und merkt gar nicht, dass er die Nachbarn stört. Solche oder ähnliche Fälle werden bei der Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft gemeldet. Oft kann das Unternehmen aber gar nicht helfen – Duschen zum Beispiel ist gesetzlich rund um die Uhr erlaubt.
Daher die Bitte: Reden Sie im Haus miteinander, wenn Sie etwas ärgert, liebe Mieter. Suchen Sie gemeinsam eine Lösung nachdem Sie ruhig und sachlich Ihr Problem dargelegt haben.
Wenden Sie sich bitte schriftlich an die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft, wenn die Unstimmigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft nicht geklärt werden konnten.
Nach gesetzlichen Regelungen muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Der genaue Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ist davon abhängig, wann uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister und Versorger zugehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.
Die neue monatliche Vorauszahlung berechnet sich aus den bereits bekannten Preissteigerungen und den anteiligen Gesamtkosten des Mieters im abgerechneten Zeitraum. Der ausgewiesene Betrag der neuen Vorauszahlung soll die Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum decken und trägt dazu bei, das Risiko von Nachzahlungen zu verringern.
Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt seit 2002 eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Entscheidend für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel oder das Versanddatum.
Die Kündigung des Mietverhältnisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird. Die Kündigung ist nur mit den Unterschriften aller Personen gültig, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben. Bitte denken Sie daran, dass alle Vertragspartner die Kündigung unterschreiben.
Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats April bei Ihrem Vermieter ein. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06. des betreffenden Jahres.
Bei älteren Mietverträgen wurden manchmal individuelle Kündigungsfristen vereinbart, diese gelten in jenen Fällen. Bitte also im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses machen wir keinen Gebrauch mehr von der Einzugsermächtigung. Bitte überweisen Sie eventuell auftretende Nachforderungen manuell auf das Ihnen bekannte Mietkonto.
Beachten Sie bitte, dass eine vorzeitige Übergabe der Schlüssel untereinander nicht gestattet ist. Auch in Ihrem Interesse sollte an diesem Termin einer unserer Mitarbeiter anwesend sein, um die Übergabe ordnungsgemäß zu protokollieren.
Andernfalls haften Sie im Ernstfall auch für Schäden, die Sie nicht zu verantworten haben.
Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den Termin für Sie wahrnimmt.
Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird geprüft, ob Ihre Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung umgehend angestoßen. Zur Vervollständigung weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution für evtl. nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.