Energieausweise
Der örtliche Gasversorger EVM hat für den Gebäudebestand der Koblenzer WohnBau die Energiepässe erstellt. Diese haben überwiegend zu positiven Ergebnissen im „grünen Bereich“ geführt.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, auf dem die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausgewiesen wird. In einer Farbskala von grün nach rot wird der Kennwert des Gebäudes angegeben. Damit lassen sich verschiedene Gebäude in ihrer Qualität einfach beurteilen und auch gut vergleichen.
Rechtliche Grundlage für den Energieausweis bildet hierbei die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments. In dieser Richtlinie wird die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geregelt. Diese schreibt die Einführung des Energieausweises ab Januar 2006 für alle Mitgliedsstaaten der EU vor.
Grundsätzliches zum Energieausweis:
- Der Energieausweis besteht aus 5 Seiten.
- Seite 1: allgemeine Informationen zum Gebäude
- Seite 2: Energiebedarfskennwert
- Seite 3: Energieverbrauchskennwert
- Seite 4: Begriffserläuterungen
- Seite 5: Modernisierungsempfehlungen
- Der Energieausweis wird immer für das komplette Gebäude ausgestellt. Ausnahme: Das Gebäude wird teilweise zu Wohnzwecken und teilweise gewerblich genutzt, dann sind zwei getrennte Energieausweise auszustellen.
- Gültigkeit: 10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum
- Er gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Den Energieausweis auf Verbrauchsbasis (Verbrauchsausweis) und den Energieausweis auf Bedarfsbasis (Bedarfsausweis).
Muster Seite 1-4: energieausweis-fuer-wohngebaeude.pdf
Muster Seite 5: modernisierungsempfehlung-zum-energieausweis.pdf


